§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischen Berater und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot dem Psychologischen Berater, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Psychologischen Berater zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.
§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
1. Der Psychologische Berater erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.
2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das dem Psychologischen Berater gegenüber zu erklären. Der Psychologische Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
2. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.
§ 4 Vertragsbeendigung
1. Der Psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Psychologische Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Psychologischen Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
2. Der Vertrag kann jederzeit durch beide Vertragsparteien mit einer Frist von 10 Werktagen bis zur nächstfolgenden Sitzung gekündigt werden. Wünschenswert ist eine Abschlusssitzung, in der Hintergründe besprochen und die Zusammenarbeit einvernehmlich beendet wird.
§ 5 Honorierung des Psychologischen Beraters
1. Der Psychologische Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Honorare werden individuell zwischen dem Psychologischen Berater und dem/der Klienten/in vereinbart. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht. Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar zu bezahlen. Auch die Zahlung mit PayPal und Banküberweisung ist möglich. Am Ende des Monats erhält der/die Klient/in auf Wunsch eine Rechnung. Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.
2. Das Honorar wird anhand der in Anspruch genommenen Zeit berechnet. Die Preise sind auf der Website zu finden. Die Dauer einer Sitzung beträgt in der Regel 50 Minuten. Abweichende Zeiten können gesondert vereinbart werden. Über die jeweilige Vereinbarung hinausgehende Zeiten werden zusätzlich abgerechnet.
3. Die Buchung einer Sitzung ist ein für beide Seiten verbindlicher Dienstvertrag (§145 BGB).
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 100% der Termingebühr. (§§611 ff und §615 S 1 BGB) Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlpflichtig und eine Rechnung ist nicht zu erwarten.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen ist ein/e Attest/Bescheinigung vorzulegen und es wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Online stattfindende Termine und telefonische Gesprächstermine müssen auch mindestens 2 Werktage vorher abgesagt werden.
4. Termine, die von Seiten des Psychologischen Beraters abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5. Wird ein Termin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise-und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
§ 6 Vertraulichkeit der Beratung
1. Der Psychologische Berater behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.
2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Psychologische Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
3. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4. Der Psychologische Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Beratungsgespräch Protokollbogen). Dem/der Klienten/in steht nicht eine Einsicht in diese Protokollbogen zu; er/sie kann auch es nicht verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Psychologische Berater diesen kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Protokollbögen. Der Preis dieser Akte beträgt 50€.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Stand 09.03.2021
